Presse- und Rundfunkfreiheit im Visier: Anklage gegen Radio Dreyeckland

Die Repressionsangriffe gegen Freiburger Radio Dreyeckland gehen weiter: Wie der Sender bekanntgab, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen einen Journalisten erhoben, der im Sommer 2022 einen Beitrag zum linksunten-Verbot verfasst hatte.

Bereits am 17. Januar 2023 hatten die staatlichen Repressionsorgane deutlich gemacht, dass Pressefreiheit nicht für unbequeme Medien gilt. Polizeieinheiten führten stundenlang Hausdurchsuchungen in den Wohnungen zweier Radiomitarbeiter in Freiburg durch, wobei sie zahlreiche Datenträger spiegelten und beschlagnahmten. Auch in die Räume von Radio Dreyeckland drangen Beamt*innen ein, und Beschlagnahmungen konnten nur mit Mühe abgewendet werden. Anlass war eine Kurzmeldung, die darüber informierte, dass das Verfahren gegen die Internetplattform linksunten.indymedia wegen der vermeintlichen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ eingestellt sei. Dass unter dem Beitrag ein öffentlich zugängliches Archiv von linksunten-Artikeln verlinkt war, nahm der Staatsanwalt zum Anlass, das Radio und seine Mitarbeiter*innen ebenfalls zu kriminalisieren.

Während das Verfahren gegen den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts inzwischen eingestellt wurde, muss der Verfasser nun mit einem Prozess rechnen.

„Der baden-württembergische Repressionsapparat läuft weiterhin auf Hochtouren, und wieder einmal tritt er die Presse- und Rundfunkfreiheit mit Füßen“, zeigte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. empört. „Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat offensichtlich das Prinzip von in der Verfassung verankerten Rechte nicht verstanden: Grundrechte können nicht einfach nach Gutsherrenart nach Belieben erteilt und wieder entzogen werden, wenn Medien Meinungen vertreten, die von der Regierungssicht abweichen.“ Abschließend forderte sie: „Die anhaltenden Angriffe auf oppositionelle Medien und Journalist*innen müssen umgehend beendet werden. Das Verfahren gegen den Mitarbeiter von Radio Dreyeckland muss sofort eingestellt werden.“

[via rote-hilfe.de]

Wegsperren statt Klimaschutz: Haftstrafen für Klimaaktivist*innen

Am Donnerstag, 17. November 2022 verurteilte das Amtsgericht Cottbus zwei Klimaaktivist*innen zu vier Monaten Haft: Ava und Ralph sind bereits seit der Blockade des Braunkohlekraftwerks in Jänschwalde am 19. September 2022 in Untersuchungshaft und sollen nun für weitere zwei Monate im Gefängnis bleiben. Damit hat der staatliche Repressionsapparat die Gangart gegen Kohlegegner*innen nochmals verschärft.

Im Prozess wurde schnell deutlich, dass es dem Gericht nicht darum ging, die Abläufe der Ereignisse zu rekonstruieren und konkrete Straftatbestände zu beweisen: Der unbedingte Verurteilungswille war von Anfang an nicht zu übersehen, und selbst offensichtliche Widersprüche und sachlich falsche Angaben in Zeug*innenaussagen wurden ignoriert. Die Haftstrafen wurden letztlich wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung verhängt. Das zehnstündige Verfahren wurde begleitet von Protesten von Unterstützer*innen vor dem Gerichtsgebäude und im Saal. Ralph und Ava werden gegen das Urteil in Berufung gehen.

Bereits die Räumung der Blockade in Jänschwalde war von massiver Polizeigewalt geprägt gewesen, und die Festgenommenen berichteten von massiven Schikanen bis hin zu nächtlichem Schlafentzug. Gegen mehrere Aktivist*innen wurden bei ihrer Freilassung groteske Meldeauflagen erlassen.

Gegen anfangs vier Menschen verhängten die Haftrichter*innen am Tag nach der Aktion Untersuchungshaft; zwei von ihnen kamen nach Angabe ihrer Personalien frei.

Auch in den Gefängnissen wurden die Klimaaktivist*innen systematisch schikaniert. So verweigerten ihnen die Gefängnisverwaltungen vegane Ernährung, und zeitweise wurden Telefonate mit Anwält*innen behindert.

„Dieses Urteil hat einmal mehr gezeigt, welche Agenda der Staat derzeit verfolgt: Die Klimabewegung soll durch überzogene Repressionsmaßnahmen eingeschüchtert werden, damit die Wiederbelebung der vorgestrigen Kohle-, Gas- und Atomenergie ungestört durchgesetzt werden kann. Wegsperren statt Klimarettung ist das neue Ziel“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen an der Seite der betroffenen Aktivist*innen und fordern die sofortige Freilassung von Ava und Ralph!“

Was tun wenn’s brennt? Antirepressionsvortrag am 26.10.22 im Rahmen der Kritischen Ersti-Wochen

Was tun wenn’s brennt? Antirepressionsvortrag am 26.10.22 im Rahmen der Kritischen Ersti-Wochen

19 Uhr – Universität Osnabrück Raum 15/115

Was tun wenn’s brennt, damit eine Verhaftung oder ein Ermittlungsverfahren nicht zur Katastrophe wird?
Wie verhalte ich mich am besten bei Demonstrationen, welche Angaben muss ich bei Personalienkontrollen oder Festnahmen machen und was ist eigentlich ein EA?
Was darf die Polizei bei Hausdurchsuchungen und welche Rechte habe ich auf der Polizeiwache?

Alles in allem soll dieser Vortrag einen Überblick geben, wie sich Aktivist*innen vor staatlicher Repression schützen können. Es wird nach dem Vortrag auch Raum für Fragen geben.

Das gesamte Programm der Kritischen Ersti-Wochen steht hier zum Abruf bereit:

Kritische Erstiwochen 2022

Was tun wenn’s brennt? Antirepressionsvortrag am 2. August 2022 im SubstAnZ

Was tun wenn’s brennt? Antirepressionsvortrag am 2.8. im Rahmen des Offenen Antifa Cafés im SubstAnZ (Frankenstr. 25a)

Was tun wenn’s brennt, damit eine Verhaftung oder ein Ermittlungsverfahren nicht zur Katastrophe wird?
Wie verhalte ich mich am besten bei Demonstrationen, welche Angaben muss ich bei Personalienkontrollen oder Festnahmen machen und was ist eigentlich ein EA?
Was darf die Polizei bei Hausdurchsuchungen und welche Rechte habe ich auf der Polizeiwache?

Alles in allem soll dieser Vortrag einen Überblick geben, wie sich Aktivist*innen vor staatlicher Repression schützen können. Es wird nach dem Vortrag auch Raum für Fragen geben.

Demonstration Die Krise hat System

Aufruf zur Demonstration „Die Krise hat System“ am 29.1.2022 um 14:00 Uhr am Theaterplatz

Seit Beginn der Corona-Pandemie lassen sich die staatlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus so zusammenfassen: „Schränkt euch in der Freizeit ein – aber geht weiter arbeiten“. Als würde das Virus auf der Arbeit, in Großraumbüros, in Fabriken und in den überfüllten Bussen nicht ansteckend sein und erst nach Feierabend, Uni oder Schule infektiös werden. Während auf der Arbeit der Gesundheitsschutz kaum kontrolliert wird, schikaniert die Polizei Menschen in ihrer Freizeit, die vorher in Großraumbüro und Schule saßen. Diese staatliche Corona-Politik hat zwangsläufig Intensivstationen zur Folge, die an ihre Grenzen geraten.

Seit Jahrzehnten wird das Gesundheitssystem kaputt gespart und auf Profit statt auf Gesundheit für alle ausgerichtet. Seit Beginn der Pandemie gibt es viel Applaus von Politiker*innen, aber verbessert hat sich nichts, es hat sich sogar verschlimmert. Die Löhne bleiben schlecht, die Arbeitsbedingungen noch schlechter und diesem Zustand entspricht auch der Personalmangel. Seit Beginn der Corona-Pandemie starben allein in Deutschland 109.000 Menschen an COVID-19. Die stille Triage, also die durch zu geringe Kapazitäten begrenzte Auswahl, wer stirbt und wer überlebt, findet bereits statt, denn es werden notwendige Operationen usw. verschoben.

Und während die Lufthansa bspw. 9 Milliarden Euro Staatsgelder bekam und allein die Aldi-Brüder um 5 Milliarden Euro reicher wurden, gibt es noch immer keine kostenlosen FFP2-Masken, keine kostenlosen PCR-Tests und auch keine flächendeckenden Luftfilter in Schulen. Gleichzeitig mussten und müssen es vor allem Frauen ausbaden, wenn Schule und Kita geschlossen werden, denn meistens müssen sie sich um die Kinder kümmern. Darauf verlassen sich Staat, Kapital und Patriarchat ganz einfach.

Weltweit beträgt die Anzahl der Toten 5 Millionen, wobei die Dunkelziffer weit höher liegt. Doch noch immer wird an den Impfstoffpatenten festgehalten. Und während in den reichen Staaten schon zum 3. oder 4. Mal geimpft wird, ist insbesondere in afrikanischen Ländern nur ein kleiner Bruchteil der Bevölkerung geimpft. Das heißt in weiten Teilen der Welt wird das Virus noch weiter wüten und töten, werden neue Mutationen entstehen.

Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie tragen wir jetzt schon und sie werden auch zukünftig auf uns (Arbeiter*innen und Erwerbslose) abgewälzt werden. Dagegen hilft es nur, wenn wir auf die Straße gehen und uns zusammentun. Systemrelevant heißt eben auch, dass wir Druck machen können. Wir dürfen die Kritik an der staatlichen Corona-Politik nicht den Rechten und „Querdenker*innen“ überlassen, was auch heißt, dass wir wieder auf der Straße sein müssen!

Wir fordern:

– Solidarität mit dem Gesundheitspersonal. Erfüllung ihrer Forderungen. Höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen!

– Entprivatisierung des Gesundheitssystems!

– Einschränkung aller nicht dringlichen und aufschiebbaren Arbeiten bei voller Lohnfortzahlung! Keine Aussperrungen und Entlassungen! Hygienische und sichere Arbeitsplätze!

– Sichere Unterkunft und gute medizinische Versorgung für alle Menschen! Insbesondere für Geflüchtete, Obdachlose sowie für Frauen, die zu Hause von männlicher Gewalt betroffen sind!

– Impfstoffe für alle – gebt die Patente frei!

– Kostenlose FFP2-Masken und kostenlose PCR-Tests für alle!

– Aussetzung aller HartzIV-Sanktionen, Abschiebungen und Zwangsräumungen, um Menschen nicht in zusätzliche Notlagen zu bringen!

Kommt mit uns am 29.1. auf die Straße

Unterzeichner*innen

  • Libertäre Kommunist*innen Osnabrück (LIKOS)
  • Bloody Maries
  • Rote Hilfe OG Osnabrück
  • SJ die Falken Osnabrück
  • No Lager Osnabrück
  • Kleine Strolche – Linke Hochschulgruppe
  • Offenes Antifa Café
  • AStA Uni Osnabrück
  • Selbstverwaltetes Zentrum SubstAnZ
  • Frauenstreik Osnabrück
  • Fridays for future Osnabrück
  • Omas gegen Rechts Osnabrück

 

 

Prozessauftakt gegen Lina am 9. September: Antifaschismus vor Gericht!

Am 8. September 2021 beginnt vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschisten. Angeklagt sind die vier Aktivist*innen nach § 129 – das Engagement gegen Nazi-Umtriebe wird damit staatlicherseits zur „kriminellen Vereinigung“ erklärt und Antifaschismus pauschal diffamiert und kriminalisiert.

Bereits mit der medial inszenierten Verhaftung von Lina im November 2020, durch gezielte Hetze und die Weitergabe von internen Ermittlungsergebnissen an die Presse machten die Repressionsorgane klar, dass sie ein Paradebeispiel politischer Justiz durchexerzieren wollen. Um die Bedeutung des Verfahrens aufzublähen, führten sie die Konstruktion der „Vereinigung an der Schwelle zum Terrorismus“ ein. Dadurch konnte die Bundesanwaltschaft, die normalerweise nur bei Ermittlungen gegen „terroristische Vereinigungen“ nach § 129a tätig wird, die Leitung an sich ziehen. Weiterlesen

Schluß mit den schmutzigen Tricks gegen oppositionelle Kräfte in Deutschland!

dkp

Wie am 09.07. bekannt wurde, hat der Bundeswahlausschuss entschieden, dass die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen darf und ihre Rechtsstellung als Partei verloren hat.

Begründet wird dies mit verspätet eingereichten Rechenschaftsberichten.

Dieses Vorgehen ist alles andere als nur eine „bürokratische Überkorrektheit“ der Bundestagsverwaltung. Aus unserer Sicht steht es in einem Zusammenhang mit anderen Versuchen des bürgerlichen Staatsapparats gegen Revolutionär:innen, Antifaschist:innen und Linke im Allgemeinen mit juristischen und bürokratischen Manövern vorzugehen. Wir erinnern daran, dass der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) vor zwei Jahren ihre Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und sie diese mit viel Mühe zurückerkämpfen mußte. Wir erinnern an das trickreiche Vorgehen gegen attac und campact, denen die Gemeinnützigkeit ebenfalls entzogen wurde.
Wir erinnern an die Forderungen aus den Reihen der CDU nach dem Verbot der Roten Hilfe. Wir erinnern an die ungezählten Tricksereien zur Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung. Weiterlesen

100 Jahre Rote-Hilfe-Komitees: Broschüre erschienen

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch wenn die Rote Hilfe e. V. heutzutage andere Schwerpunkte und eine politisch strömungsübergreifendere Ausrichtung hat, so kann sie dieses Jahr doch den runden Jahrestag einer Vorgängerorganisation begehen: Vor genau 100 Jahren, am 12. April 1921, erschien in der kommunistischen Zeitung „Rote Fahne“ der Aufruf zur Gründung von „Rote-Hilfe-Komitees“. Damit wurde erstmals eine überregionale Struktur dieses Namens ins Leben gerufen, die die Solidarität für verfolgte Aktivist*innen aus der gesamten Arbeiter*innenbewegung organisierte – durch materielle Unterstützung für die politischen Gefangenen und ihre Familien, aber auch durch die Übernahme von Kosten für Anwält*innen. Aus den Rote-Hilfe-Komitees entwickelte sich 1924 die Rote Hilfe Deutschlands (RHD), die in der Weimarer Republik zu einer der größten und aktivsten Massenorganisationen der Arbeiter*innenbewegung heranwuchs und auch nach dem Verbot durch die Nazis 1933 noch jahrelang in der Illegalität weiter wirkte.

Um an die in Vergessenheit geratenen Rote-Hilfe-Komitees zu erinnern, hat die Rote Hilfe e. V. in Kooperation mit dem Hans-Litten-Archiv die Broschüre „Darum schafft Rote Hilfe! – Die Rote-Hilfe-Komitees ab 1921“ herausgebracht und weist mit verschiedenen weiteren Beiträgen – unter anderem auf Twitter, mit einem Podcast sowie einer Postkartenreihe auf diesen Jahrestag hin.

„Solidaritätsarbeit ist keine neue Erscheinung, sondern hat eine lange Tradition in vielen Varianten, mit verschiedenen Arbeitsbereichen und Anforderungen sowie politischen Ideen. Mit den unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Umständen sind auch unterschiedliche Formen organisierter Unterstützungs- und Öffentlichkeitsarbeit verbunden, doch der Kerngedanke der Solidarität ist stets der gleiche geblieben: wenn der Staat einzelne Aktivist*innen herausgreift, sind alle anderen aufgerufen, die Folgen der Repression gemeinsam zu schultern“, erklärt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Der Blick auf frühere Organisierungsformen und Abläufe, aber auch auf damals gemachte Fehler hilft uns, für unsere eigene Praxis neue Perspektiven zu entwickeln.“

Broschüren und Postkarten können unter literaturvertrieb@rote-hilfe.de bestellt werden.

Repression durch Strafbehörden nach dem AfD-Stammtisch in Osnabrück

Mehrere hundert Menschen haben am 15. Juli 2020 vor dem Osnabrücker Rathaus der AfD gezeigt, dass Faschist*innen ihre Hetze in dieser Stadt nicht ohne starken Protest in den öffentichen Raum bringen können. Unterstützt wurden sie dabei durch eine bunte Transpiaktion vom Dach der Stadtbibliothek, die mit großem Beifall und Jubelrufen begrüßt wurde:

Später wurde dann eine Person von der Polizei in Gewahrsam genommen und mit dem Vorwurf überzogen, durch den Einsatz von Pyrotechnik gegen das Sprengstoffgesetz verstossen zu haben.  So weit, so gewöhnlich, wenn es um die Kriminalisierung von Antifa-Aktivist*innen geht.

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