
Wie am 09.07. bekannt wurde, hat der Bundeswahlausschuss entschieden, dass die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen darf und ihre Rechtsstellung als Partei verloren hat.
Begründet wird dies mit verspätet eingereichten Rechenschaftsberichten.
Dieses Vorgehen ist alles andere als nur eine „bürokratische Überkorrektheit“ der Bundestagsverwaltung. Aus unserer Sicht steht es in einem Zusammenhang mit anderen Versuchen des bürgerlichen Staatsapparats gegen Revolutionär:innen, Antifaschist:innen und Linke im Allgemeinen mit juristischen und bürokratischen Manövern vorzugehen. Wir erinnern daran, dass der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) vor zwei Jahren ihre Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und sie diese mit viel Mühe zurückerkämpfen mußte. Wir erinnern an das trickreiche Vorgehen gegen attac und campact, denen die Gemeinnützigkeit ebenfalls entzogen wurde.
Wir erinnern an die Forderungen aus den Reihen der CDU nach dem Verbot der Roten Hilfe. Wir erinnern an die ungezählten Tricksereien zur Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung. Weiterlesen

Mehrere hundert Menschen haben am 15. Juli 2020 vor dem Osnabrücker Rathaus der AfD gezeigt, dass Faschist*innen ihre Hetze in dieser Stadt nicht ohne starken Protest in den öffentichen Raum bringen können. Unterstützt wurden sie dabei durch eine bunte Transpiaktion vom Dach der Stadtbibliothek, die mit großem Beifall und Jubelrufen begrüßt wurde:
rhein-Westfalen insgesamt 28 Hausdurchsuchungen statt. Schwerpunkt der Razzien war Hamburg, deren Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren betreibt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Mitglieder der linken Gruppe Roter Aufbau zu sein und eine kriminelle Vereinigung nach Paragraf 129 gebildet zu haben. Bereits im Vorfeld der Proteste gegen den G20-Gipfel war es zu Durchsuchungen gekommen. Hierbei gingen auch in der Vergangenheit die Polizeikräfte mit martialischem Auftreten inklusive SEK Einsatz vor.
Leninisten zu sein.
andemie wurden in den vergangenen Tagen mehrere Demonstrationen und Proteste verboten oder von der Polizei zerschlagen. Obwohl die Teilnehmenden die Abstandsregeln einhielten und darüber hinaus Schutzmaßnahmen wie Masken oder Größenbeschränkungen der Versammlungen einplanten, wird vielerorts jeder Protest unterbunden: In Berlin und Hamburg entschieden Verwaltungsgerichte in Eilentscheidungen gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, in Frankfurt wurde eine mit peniblem Abstand von zwei Metern durchgeführte Menschenkette von der Polizei gewaltsam zerschlagen und auch andernorts unterbinden Polizei, Ordnungsbehörden und Verwaltungsgerichte öffentliche Meinungsäußerungen.