Am Donnerstag, 17. November 2022 verurteilte das Amtsgericht Cottbus zwei Klimaaktivist*innen zu vier Monaten Haft: Ava und Ralph sind bereits seit der Blockade des Braunkohlekraftwerks in Jänschwalde am 19. September 2022 in Untersuchungshaft und sollen nun für weitere zwei Monate im Gefängnis bleiben. Damit hat der staatliche Repressionsapparat die Gangart gegen Kohlegegner*innen nochmals verschärft.
Im Prozess wurde schnell deutlich, dass es dem Gericht nicht darum ging, die Abläufe der Ereignisse zu rekonstruieren und konkrete Straftatbestände zu beweisen: Der unbedingte Verurteilungswille war von Anfang an nicht zu übersehen, und selbst offensichtliche Widersprüche und sachlich falsche Angaben in Zeug*innenaussagen wurden ignoriert. Die Haftstrafen wurden letztlich wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung verhängt. Das zehnstündige Verfahren wurde begleitet von Protesten von Unterstützer*innen vor dem Gerichtsgebäude und im Saal. Ralph und Ava werden gegen das Urteil in Berufung gehen.
Bereits die Räumung der Blockade in Jänschwalde war von massiver Polizeigewalt geprägt gewesen, und die Festgenommenen berichteten von massiven Schikanen bis hin zu nächtlichem Schlafentzug. Gegen mehrere Aktivist*innen wurden bei ihrer Freilassung groteske Meldeauflagen erlassen.
Gegen anfangs vier Menschen verhängten die Haftrichter*innen am Tag nach der Aktion Untersuchungshaft; zwei von ihnen kamen nach Angabe ihrer Personalien frei.
Auch in den Gefängnissen wurden die Klimaaktivist*innen systematisch schikaniert. So verweigerten ihnen die Gefängnisverwaltungen vegane Ernährung, und zeitweise wurden Telefonate mit Anwält*innen behindert.
„Dieses Urteil hat einmal mehr gezeigt, welche Agenda der Staat derzeit verfolgt: Die Klimabewegung soll durch überzogene Repressionsmaßnahmen eingeschüchtert werden, damit die Wiederbelebung der vorgestrigen Kohle-, Gas- und Atomenergie ungestört durchgesetzt werden kann. Wegsperren statt Klimarettung ist das neue Ziel“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen an der Seite der betroffenen Aktivist*innen und fordern die sofortige Freilassung von Ava und Ralph!“

richt Dresden der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschisten. Angeklagt sind die vier Aktivist*innen nach § 129 – das Engagement gegen Nazi-Umtriebe wird damit staatlicherseits zur „kriminellen Vereinigung“ erklärt und Antifaschismus pauschal diffamiert und kriminalisiert.

m Dannenröder Wald wurde mit einem massiven und brutalen Polizeieinsatz durchgesetzt. Im Verlauf der fünfwöchigen Räumung sorgte der Polizeieinsatz für mehrere Schwerverletzte und gefährdete Menschenleben durch durchgeschnittene Sicherungsseile und Rodungen in direkter Nähe zu Menschen. Am 15. November durchschnitt ein Polizeibeamter ein Sicherungsseil, so dass eine Frau mehr als vier Meter in die Tiefe stürzte. Knapp eine Woche später trampelte eine Polizeieinheit so lange auf einem Seil herum, bis eine Aktivistin aus sechs Metern abstürzte. Die Polizei verursachte weitere Abstürze, die dank der Eigensicherung der Aktivist*innen und viel Glück keine Schwerverletzten und Toten forderten. In dem Einsatz verwendete die Polizei auch Taser, deren Einsatz schon auf dem Boden lebensgefährlich, in großen Höhen aber unverantwortlich ist.
Mehrere hundert Menschen haben am 15. Juli 2020 vor dem Osnabrücker Rathaus der AfD gezeigt, dass Faschist*innen ihre Hetze in dieser Stadt nicht ohne starken Protest in den öffentichen Raum bringen können. Unterstützt wurden sie dabei durch eine bunte Transpiaktion vom Dach der Stadtbibliothek, die mit großem Beifall und Jubelrufen begrüßt wurde: