Am Donnerstag, 17. November 2022 verurteilte das Amtsgericht Cottbus zwei Klimaaktivist*innen zu vier Monaten Haft: Ava und Ralph sind bereits seit der Blockade des Braunkohlekraftwerks in Jänschwalde am 19. September 2022 in Untersuchungshaft und sollen nun für weitere zwei Monate im Gefängnis bleiben. Damit hat der staatliche Repressionsapparat die Gangart gegen Kohlegegner*innen nochmals verschärft.
Im Prozess wurde schnell deutlich, dass es dem Gericht nicht darum ging, die Abläufe der Ereignisse zu rekonstruieren und konkrete Straftatbestände zu beweisen: Der unbedingte Verurteilungswille war von Anfang an nicht zu übersehen, und selbst offensichtliche Widersprüche und sachlich falsche Angaben in Zeug*innenaussagen wurden ignoriert. Die Haftstrafen wurden letztlich wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung verhängt. Das zehnstündige Verfahren wurde begleitet von Protesten von Unterstützer*innen vor dem Gerichtsgebäude und im Saal. Ralph und Ava werden gegen das Urteil in Berufung gehen.
Bereits die Räumung der Blockade in Jänschwalde war von massiver Polizeigewalt geprägt gewesen, und die Festgenommenen berichteten von massiven Schikanen bis hin zu nächtlichem Schlafentzug. Gegen mehrere Aktivist*innen wurden bei ihrer Freilassung groteske Meldeauflagen erlassen.
Gegen anfangs vier Menschen verhängten die Haftrichter*innen am Tag nach der Aktion Untersuchungshaft; zwei von ihnen kamen nach Angabe ihrer Personalien frei.
Auch in den Gefängnissen wurden die Klimaaktivist*innen systematisch schikaniert. So verweigerten ihnen die Gefängnisverwaltungen vegane Ernährung, und zeitweise wurden Telefonate mit Anwält*innen behindert.
„Dieses Urteil hat einmal mehr gezeigt, welche Agenda der Staat derzeit verfolgt: Die Klimabewegung soll durch überzogene Repressionsmaßnahmen eingeschüchtert werden, damit die Wiederbelebung der vorgestrigen Kohle-, Gas- und Atomenergie ungestört durchgesetzt werden kann. Wegsperren statt Klimarettung ist das neue Ziel“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen an der Seite der betroffenen Aktivist*innen und fordern die sofortige Freilassung von Ava und Ralph!“