Am 8. September 2021 beginnt vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschisten. Angeklagt sind die vier Aktivist*innen nach § 129 – das Engagement gegen Nazi-Umtriebe wird damit staatlicherseits zur „kriminellen Vereinigung“ erklärt und Antifaschismus pauschal diffamiert und kriminalisiert.
Bereits mit der medial inszenierten Verhaftung von Lina im November 2020, durch gezielte Hetze und die Weitergabe von internen Ermittlungsergebnissen an die Presse machten die Repressionsorgane klar, dass sie ein Paradebeispiel politischer Justiz durchexerzieren wollen. Um die Bedeutung des Verfahrens aufzublähen, führten sie die Konstruktion der „Vereinigung an der Schwelle zum Terrorismus“ ein. Dadurch konnte die Bundesanwaltschaft, die normalerweise nur bei Ermittlungen gegen „terroristische Vereinigungen“ nach § 129a tätig wird, die Leitung an sich ziehen. Weiterlesen