Am 8. September 2021 beginnt vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschisten. Angeklagt sind die vier Aktivist*innen nach § 129 – das Engagement gegen Nazi-Umtriebe wird damit staatlicherseits zur „kriminellen Vereinigung“ erklärt und Antifaschismus pauschal diffamiert und kriminalisiert.
Bereits mit der medial inszenierten Verhaftung von Lina im November 2020, durch gezielte Hetze und die Weitergabe von internen Ermittlungsergebnissen an die Presse machten die Repressionsorgane klar, dass sie ein Paradebeispiel politischer Justiz durchexerzieren wollen. Um die Bedeutung des Verfahrens aufzublähen, führten sie die Konstruktion der „Vereinigung an der Schwelle zum Terrorismus“ ein. Dadurch konnte die Bundesanwaltschaft, die normalerweise nur bei Ermittlungen gegen „terroristische Vereinigungen“ nach § 129a tätig wird, die Leitung an sich ziehen.
Mit diesem Gerichtsspektakel will der sächsische Repressionsapparat zudem seine früheren Schlappen übertünchen: In den vergangenen zehn Jahren versuchte das Landeskriminalamt mehrfach, linke Strukturen im Freistaat mit Ermittlungen nach § 129 nicht nur zu durchleuchten, sondern letztlich zu zerschlagen. Immerhin konnten sie die Bewegung nicht dauerhaft schädigen, die Ermittlungen verliefen im Sande, und die Behörden mussten mehrfach kleinlaut zurückrudern, doch Hunderte Aktivist*innen waren von Hausdurchsuchungen und anderen schweren Repressionsmaßnahmen betroffen; die Zahl der staatlicherseits Überwachten geht in die Hunderttausende, denn allein nach der erfolgreichen Blockade des Nazi-Aufmarschs 2011 in Dresden wurden Daten von rund einer halben Million Menschen erfasst. Dieses „Handy-Gate“, zahllose weitere skandalöse Ermittlungsaktionen und blamable Pannen sorgten immer wieder für schlechte Presse. Mit dem von Anfang an als Medien-Event inszenierten Verfahren gegen Lina und ihre Genossen wollen die sächsischen Behörden nun ihr angeschlagenes Image aufpolieren.
Dieser Repressions- und Medienkampagne stellt sich allerdings eine breite Solidaritätsbewegung entgegen. Bereits am 4. September 2021 findet in Kassel die Demonstration „Freiheit für Lina!“ statt, und zum Prozessauftakt am 8. September ist ab 7.00 Uhr eine Solidaritätskundgebung vor dem Oberlandesgericht Dresden angemeldet; der Prozess selbst beginnt um 10.00 Uhr. Für den 18. September ist zudem eine bundesweite Demonstration in Leipzig angekündigt.
„Vor Gericht stehen nicht nur vier Antifaschist*innen – die Bundesanwaltschaft will die gesamte antifaschistischen Bewegung anklagen“, kommentierte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. den Prozessauftakt. „Es geht um eine medial inszenierte Abrechnung mit engagierter linker Politik. Umso wichtiger ist es, den Prozess kritisch zu beobachten und sich an den Solidaritätsaktionen zu beteiligen. Denn wir lassen die Angeklagten nicht allein: Betroffen sind einzelne, doch gemeint sind wir alle!“